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Aktueller Wohnort: Wernigerode - OT Ziegenberg

Wohngelderhöhung beantragen

Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Spezielle Hinweise: Wohngelderhöhung beantragen ( Harz )

Die Einwohner des Landkreises Harz richten Ihren Wohngeldantrag an die Wohngeldbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt (Besucheradresse: Schwanebecker Str. 14 in Halberstadt, 2. OG).

Ausnahme: Sie wohnen in Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode oder den Ortsteilen dieser Städte?

Bitte wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörden der jeweiligen Stadt.

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

• die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

• die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

• die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

• Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),

• Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

• Nachweis über die Änderung.

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Wohngeldbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt