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Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen

Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen ( Harz )

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.             

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 

Einen Antrag auf Befreiung von den Kitakostenbeiträgen stellen Sie beim Sachgebiet Elterngeld/ Kitakostenbefreiung des Landkreises Harz. (siehe „An wen muss ich mich wenden?“)

Zur Beantragung einer Ermäßigung (z. B. bei Geschwistern) des Kitakostenbeitrages wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung.

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen ( Harz )

Nachname des Kindes beginnt mit: A, S, V Telefonnummer: 03941 5970-2130, Raum: 515 E-Mail: kita1@kreis-hz.de

Nachname des Kindes beginnt mit: B, F, J, N, P Telefonnummer: 03941 5970 2125, Raum: 515 E-Mail: kita3@kreis-hz.de

Nachname des Kindes beginnt mit: C, E, G, I, L, M, O, Q, U, Telefonnummer: 03941 5970-2135, Raum: 514 E-Mail: kita2@kreis-hz.de

Nachname des Kindes beginnt mit: D, R, W-Z, Telefonnummer: 03941 5970-2129, Raum: 514 E-Mail: kita1@kreis-hz.de

Nachname des Kindes beginnt mit: H, K, T, Telefonnummer: 03941 5970-2107, Raum: 506 E-Mail: kita2@kreis-hz.de

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen ( Harz )

Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter. (siehe "An wen muss ich mich wenden?")

Wenden Sie sich an das Jugendamt.

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