Heizölanlagen
Heizölverbraucheranlagen
Heizölverbraucheranlagen gehören zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, welche in einer entsprechenden Verordnung (AwSV) sowie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt sind. Aufgrund dieser Gesetze ergeben sich für den Betreiber Pflichten, wie z. B. Anzeigepflicht, Prüf- und Überwachungspflicht sowie Pflicht zur Mängelbeseitigung.
Anzeigepflicht
Es ist eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1.000 l Heizöl („oberirdisch“ ist dabei auch die Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung einer Anlage.
Die Anzeige einer Heizölverbraucheranlage hat mindestens sechs Wochen vor Baubeginn zu erfolgen. Hierfür wird das ausgefüllte Anzeigenformular sowie eine Grundrissskizze vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung bei oberirdischen Anlagen benötigt. Bei unterirdischen Anlagen wird neben dem Anzeigeformular ein Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitung einschließlich Bemaßung benötigt.
Überwachungs- und Prüfpflicht
Der Betreiber hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren.
Weiterhin sind folgende Prüfzeitpunkte und –intervalle zu beachten:
Unterirdische Heizölverbraucheranlagen
Oberirdische Heizölverbraucheranlagen
Beachten Sie bitte, dass Prüfungen nur durch zulässige Sachverständige durchzuführen sind. Diese übergeben neben dem Prüfbericht auch das „Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen“, welches an gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage dauerhaft anzubringen ist.
Ob sich Ihre Anlage in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet befindet, ist auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt einsehbar. Weiterhin kann Ihnen diesbezüglich auch die untere Wasserbehörde des Landkreises Harz Auskunft geben.
Mängelbeseitigung
Werden bei Prüfungen durch einen Sachverständigen geringfügige Mängel festgestellt, hat der Betreiber diese Mängel innerhalb von sechs Monaten und durch einen Fachbetrieb beseitigen zu lassen. Erhebliche und gefährliche Mängel sind dagegen unverzüglich zu beseitigen.
Hat der Sachverständige bei seiner Prüfung einen gefährlichen Mangel festgestellt, hat der Betreiber die Anlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und, soweit dies nach Feststellung des Sachverständigen erforderlich ist, zu entleeren. Die Anlage darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn der zuständigen Behörde eine Bestätigung des Sachverständigen über die erfolgreiche Beseitigung der festgestellten Mängel vorliegt.
Auswahl der zugelassenen Fachbetriebe im Landkreis Harz
(nicht abschließend)
HEISAT
Quedlinburg GmbH
Schillerstr. 2
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 7736-0
Fax: 03946 7736-77
E-Mail: info@heisat.de
Niederlassung Thale
Obersteigerweg 1C
06502 Thale
Telefon: 03947 954-0
Fax: 03947 9542-2
E-Mail: info@heisat.de
Ermlich & Gehrke GmbH
Brückenstraße 24
06502 Thale
Telefon: 03947 9320
Fax: 03947 9321-9
E-Mail: info@ermlich-gehrke.de
Zimmermann Entsorgung
GmbH & Co. KG
Tank- und Industrieservice
Am Mühlfeld 19
06493 Ballenstedt
Telefon: 039483 9740-08 oder 9740-09
Mobil: 0171 7959-275 oder 0171 7959-277
E-Mail: richter@zimmermann-gruppe.com
E-Mail: buechsel@zimmermann-gruppe.com
Manfred Wallat Elektro GmbH
Bahnhofstr. 24
38315 Schladen
Telefon: 0533 5377
E-Mail: s.wallat@elektro-wallat.de
Steffen Aust
Blankenburger Straße 24b
38899 Oberharz am Brocken OT Hasselfelde
Telefon: 03945 9769-00 oder 0160 8277-464
René Fischer Recycling
für Heizungsanlagen
Am Rittergut 7
06388 Wörbzig
Telefon: 03497 618484
E-Mail: fischer@oeltankentsorgung.info
TEG Tankschutztechnik
und Entsorgung GmbH
Im Gewerbegebiet 11
38315 Schladen
Telefon: 03941 6785-71
E-Mail: info@teg-tankschutz.de
Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich verboten.
Wichtig:
Heizölverbraucheranlagen, die am 05.01.2019 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden sind, sind vom Betreiber bis zum 05.01.2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten.
Die Überschwemmungsgebiete sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt einsehbar.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Eggert
Telefon: 03941 5970-5713
E-Mail: Bitte schreiben Sie uns eine Mail. Vielen Dank!