Hinweise zum Datenschutz in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
Bei der Durchführung von förmlichen Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) werden regelmäßig personenbezogene Daten der Verfahrensbeteiligten durch die zuständige Behörde verarbeitet.
Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger, als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet.