Zulassungsstelle ab sofort in Wernigerode erreichbar
Digitale Zulassungsdienste jederzeit nutzbar
Die Zulassungsstelle des Landkreises Harz ist ab sofort ausschließlich in Wernigerode am Dornbergsweg 39a erreichbar. Der bisherige Hauptstandort in Halberstadt bleibt geschlossen. Der Umzug ist Teil des neuen Standortkonzeptes der Kreisverwaltung, welches vorsieht, alle Leistungen rund um Mobilität und Straßenverkehr in Wernigerode zu bündeln.
Erweiterte Öffnungszeiten in Wernigerode ab 1. Januar 2024
Die Straßenverkehrsbehörde, die Kfz-Zulassung und die Fahrerlaubnisbehörde in Wernigerode haben ab dem 1. Januar 2024 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag | 8 -12 Uhr |
13 - 16 Uhr (nur mit Termin) | |
Dienstag | 8 - 12 Uhr |
13 - 16 Uhr | |
16 - 17 Uhr (nur mit Termin) | |
Mittwoch | 8 - 12 Uhr |
Donnerstag | 8 - 12 Uhr |
13 - 17 Uhr | |
17 - 18 Uhr (nur mit Termin) |
Termine können über die Online-Terminvereinbarung gebucht werden.
Achtung: Diese Sonderöffnungszeiten betreffen nur den Standort in Wernigerode. Alle anderen Ämter und Außenstellen der Kreisverwaltung sind wie bisher von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet.
Digitale An- und Abmeldung für Kfz jederzeit möglich
Im Landkreis Harz ist es seit dem 1. Oktober 2019 für alle Kfz-Halter möglich, sogenannte Standardzulassungen über das Internet zu beantragen.
Hier geht's zur Zulassung bzw. Anmeldung von Kfz
Hier geht's zur Abmeldung von Kfz
Inzwischen sind im Zulassungswesen immer mehr digitale Angebote verfügbar. Mit Einführung der Stufe 4 des sogenannten i-Kfz-Verfahrens können Kfz-Halter 24 Stunden am Tag und an jedem Wochentag ihr Fahrzeug online an- oder abmelden. Die moderne i-Kfz-Zulassung ist überdies von jedem Ort der Welt aus möglich. Somit könnte ein neues Fahrzeug sogar vom Urlaubsort aus zugelassen oder umgemeldet werden. Nach Durchführen der entsprechenden Vorgänge ist das Fahrzeug sofort nutzbar. Die Zulassung wird damit einfacher, bequemer und für alle Beteiligten effizienter. Wartezeiten treten keine mehr auf. Nicht zuletzt werden Wege eingespart, die die Infrastruktur belasten und zudem zeitlich oftmals schwer zu bewältigen waren. Durch die Öffnung des Portals für juristische Personen und Großkunden können die meisten Kfz-Zulassungsprozesse auch für Dritte zu circa 80 Prozent digital durchgeführt werden.
Die Umsetzung der i-Kfz-Anwendungen liegt – wie bei allen zulassungsrechtlichen Aufgaben – bei den Bundesländern und dort bei den Kommunalverwaltungen. Seit dem 1. September 2023 steht i-Kfz Stufe 4 allen natürlichen und juristischen Personen im Landkreis Harz zur Verfügung. Die Digitalisierung zahlreicher Leistungen für Bürger bildet gegenwärtig einen Schwerpunkt der Modernisierungsaktivitäten in der öffentlichen Verwaltung und somit auch in der Harzer Kreisverwaltung.
Aufgabenbündelung in Wernigerode
Die Bündelung aller Aufgaben aus dem Bereich Straßenverkehr in Wernigerode ist ein weiterer Schritt zur Standortkonzentration der Kreisverwaltung. Der Landkreis Harz bietet die Dienstleistungen der Zulassungsstelle, Fahrerlaubnisbehörde und Straßenverkehrsbehörde ausschließlich am Dornbergsweg 39a an. Dafür wurden vor Ort Umbaumaßnahmen vorgenommen, um den entsprechenden Besucherzahlen gerecht zu werden. Bereits im Vorfeld wurden durch die Kreisverwaltung Zulassungsdienste und gewerbliche Anbieter über die Standortkonzentration informiert.