Wieder Einbürgerungen im Landkreis Harz
Knapp vier Wochen nach dem 75. Geburtstag des Grundgesetzes gab es für insgesamt drei Frauen, vier Männer und zwei Jugendliche großen Anlass zur Freude: Im Halberstädter Landratsamt konnten sie am 18. Juni bei einer Feierstunde mit Familienangehörigen und Freunden ihre Einbürgerungsurkunden in den Händen halten. Zuletzt war eine solche Feierstunde vor der Corona-Pandemie im Dezember 2019.
„Die Entscheidung, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, ist für sie ein bedeutsamer Einschnitt in ihrem Leben. Sie ist ein Meilenstein, an den sie sich noch lange erinnern werden“, unterstrich Susann Arnhold-Wind, Leiterin des Fachbereichs Landrat beim Landkreis Harz in ihrer Begrüßung. Deutschland sei inzwischen zur Heimat geworden, mit deren Kultur und Sitten sich die Antragsteller vertraut gemacht hätten, seitdem sie in der Bundesrepublik Deutschland leben. „Sie alle mussten sich neuen Herausforderungen stellen und haben sich gut eingelebt, vielleicht eine Familie gegründet oder engagieren sich in Vereinen und fühlen sich in Deutschland zu Hause“, sagte Arnhold-Wind.
Mit der Einbürgerung sei der Erwerb einer Vielzahl von Rechten und Pflichten verbunden, um „für ein neues gemeinsames Miteinander zum Wohle unseres Staates mit aller Kraft und viel Engagement beizutragen. „Sie können nun das Wahlrecht in Anspruch nehmen, können sogar in der Politik mitarbeiten, um sich dort für das Wohl des deutschen Volkes, zu dem Sie jetzt ja auch gehören, einbringen“, sagte Susann Arnhold-Wind. Mit der Einbürgerung verbunden sind zudem die freie Berufswahl, der Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und der konsularische Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen im Ausland.
In dem anschließend abgegebenen Bekenntnis erklären die neuen Kreisbürger – sie wurden in Polen, Kuba, Rumänien, Iran, Nordmazedonien oder der Ukraine geboren - feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte. Susann Arnhold-Wind begrüßte jeden einzelnen persönlich und überreichte neben der Einbürgerungsurkunde Blumen und jeweils ein Grundgesetz des Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Singen der Deutschen Nationalhymne und einem Gruppenfoto ging die Feierstunde zu Ende.