Pressemitteilungen des Landkreises Harz

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Noch keine Entlastung für Bürger, die mit Öl, Gas oder Pellets heizen

Aktuell wird über eine mögliche Entlastung für Bürger mit leitungsgebundenen Brennstoffen wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas diskutiert.

Seit Tagen erreichen die Wohngeldbehörde des Landkreises Harz vermehrt Anfragen, wo und wie der Antrag auf Unterstützung gestellt werden kann. Trotz mehrfacher Nachfragen seitens des Landkreises beim zuständigen Landesverwaltungsamt gibt es dazu bis heute keine Informationen oder Hinweise zur Antragstellung.

Aufgrund der Tatsache, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die Wohngeldstellen bisher für dieses Vorhaben nicht für zuständig erklärt wurden, können weder Auskünfte zum Antragsverfahren noch sonstige Bearbeitungen erfolgen.

Hintergrund
Der  Ausschuss für Klimaschutz und Energie des deutschen Bundestages hat zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (– Drucksache 20/4685 – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen) eine Beschlussempfehlung und einen Bericht unter der Drucksache 20/4915 am 14.12.2022 abgegeben. Diese Beschlussempfehlung ist unter folgendem Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004915.pdf einsehbar.

Auf Seite 8 unter III.8 fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,

„mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur Ausgestaltung eines Härtefallfonds auszugestalten. Private Haushalte, die in diesem Jahr mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben, hatten ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Es wird deshalb eine Härtefallregelung zur Entlastung bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen, wie z. B. Heizöl, Pellets und Flüssiggas, eingerichtet. Dazu wird der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds innerhalb des vorgesehenen Plafonds in Höhe von 200 Milliarden Euro insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der Bund erklärt sich bereit, auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels Abschlagszahlungen an die Länder zu leisten."

Anschließend sollen die Mittel mit einem Nachweis der Verwendung gegenüber dem Bund bis spätestens Ende 2025 abgerechnet werden. Dabei können Rechnungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.

Die Höhe der Entlastung bis zu maximal 2 000 Euro soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremsen berechnet werden.