Das Budget für Arbeit: Form der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde 2018 das Budget für Arbeit als eine neue Form der Eingliederungshilfe etabliert. Menschen mit Behinderung (geistig, seelisch, körperlich) und einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit erhalten so eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Sie erhalten mehr Selbstbestimmung im Arbeitsleben. Damit besteht die Möglichkeit auf ein normales Arbeitnehmerverhältnis und Unabhängigkeit zum Sozialsystem der Grundsicherung.
Anders als bei sonst üblichen Arbeitsverträgen besteht beim Budget für Arbeit jederzeit das Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen. Interessierte Arbeitgeber erhalten im Rahmen des Budgets für Arbeit einen Zuschuss zum Entgelt des Budgetnehmers. Dadurch sind die finanziellen Aufwendungen für die Unternehmen gering. In Zeiten des Fachkräftemangels eröffnet sich so die Chance, engagiertes und lernbegeistertes Personal einzustellen und vor allem Menschen zu fördern, die noch immer zu wenig Beachtung auf dem Arbeitsmarkt erhalten.
„In den ersten Jahren erhielt das Budget für Arbeit eine sehr positive Resonanz. Unternehmen, die den Schritt gewagt haben, zeigen sich froh über diese Möglichkeit“, erklärt Anja Hobe, Leiterin des Sozialamtes des Landkreises Harz.
Arbeitgeber und potenzielle Arbeitnehmer können bei Interesse Kontakt zum Sozialamt des Landkreises Harz aufnehmen. Dort kann man auch eine Broschüre des Ministeriums zu diesem Thema erhalten.
Hintergrund:
Sozialamt des Landkreises Harz
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt
sozialamt@kreis-hz.de