Häufige Fragen und Antworten zum Coronavirus
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen am Bürgertelefon den Landkreises Harz aufgelistet und beantwortet.
Einreise und Reiserückkehrer: Was gilt für mich, wenn ich aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreise? Welche Quarantäneregeln gelten in Sachsen-Anhalt beziehungsweise im Landkreis Harz?
Vor Einreise aus einem Risikogebiet muss die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden: www.einreiseanmeldung.de.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat (letzte Änderung am 14.01.2022) eine Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaEinreiseV) erlassen.
Für die Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet sowie Ausnahmeregelungen von der Quarantänepflicht gilt somit die Coronavirus-Einreiseverordnung entsprechend.
Hier gibt es sehr viele Konstellationen, so dass hier durch die Mitarbeiter des Bürgertelefons immer auf den Einzelfall eingegangen wird.
Ich habe Krankheitssymptome, was soll ich tun?
Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt. Wenn kein Hausarzt vorhanden ist, wenden Sie sich telefonisch an den ärztlichen Notdienst unter 116 117.
Wo kann ich einen Abstrich machen?
- beim Haus- / Kinderarzt
- in den Fieberambulanzen in Halberstadt und Wernigerode
Mein PCR-Testergebnis ist positiv, was soll ich tun?
Positiver PCR-Test: Das Laborergebnis wird dem Gesundheitsamt automatisch übermittelt (vom Labor oder Hausarzt). Personen, die mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind verpflichtet, sich sofort nach Kenntnis ihrer COVID-19-Infektion in häusliche Isolation zu begeben. Wer ein positives Testergebnis hat, bleibt zu Hause. Es bedarf keiner weiteren Anordnung des Gesundheitsamtes durch einen persönlichen Anruf. Eine Anordnung über die häusliche Isolation wird, nach Eingang des positiven PCR-Befundes durch das Labor, automatisch vom Gesundheitsamt erstellt. Diese wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Ich wohne in einem Haushalt mit einer Person, die positiv getestet wurde. Was nun?
Wer mit einer per PCR-Test positiv getesteten Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, ist zur Quarantäne verpflichtet. Es bedarf keines gesonderten Schreibens vom Gesundheitsamt!
Die häusliche Quarantäne gilt für 10 Tage nach dem letzten Kontakt zu einem Infizierten (Kontakttag = Tag 0)
Bitte beachten Sie während der Quarantäne folgende Verhaltensregeln:
- Häufiges Händewaschen, Einhaltung der Husten-/ Niesetikette
- Räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern
- Gesundheitsüberwachung bis zum 21. Tag nach Kontakt (z.B. 2x täglich Fiebermessen)
- Bei Symptomen sofort Kontakt zum Arzt / Fieberambulanz und PCR-Test durchführen lassen.
Zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne muss ein frühestens an Tag 7 abgenommener negativer PCR-Test oder zertifizierter negativer Antigentest vorgelegt werden. Auf einen positiven Antigen-Schnelltest folgt ein abklärender PCR-Test.
Mein Kind geht zur Schule oder in den Kindergarten und wurde in Quarantäne gesetzt. Was gilt für mich als Elternteil? Muss ich mich als Elternteil ebenfalls in Quarantäne begeben? Erhalte ich einen Bescheid?
Ist das Kind älter als 12 Jahre: Nein.
Ist das Kind jünger als 12 Jahre: Generell ja, jedoch nur ein Elternteil. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Falls die Betreuung des Kindes individuell geregelt werden kann, liegt das in eigener Verantwortung und Ermessen.
Der Quarantänebescheid gilt anstelle einer Krankschreibung und muss anschließend beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
Wann erhalte ich meinen Bescheid für den Arbeitgeber?
Bei steigenden Fallzahlen entsteht ein hoher Dokumentationsaufwand. Dadurch erhalten Betroffene ihre Bescheide oftmals erst später. Das Gesundheitsamt arbeitet mit Hochdruck daran, die Prozesse zu beschleunigen.
Wo finde ich Hilfe, wenn ich in Quarantäne bin und ich keine Familienangehörigen oder Bekannte in der Nähe habe, die mir helfen können?
Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes haben innerhalb des Landkreises Harz ein sehr großes Netzwerk mit vielen (ehrenamtlichen) Helfern aufgebaut. Dieses Netzwerk versorgt Menschen mit Lebensmitteln, geht Gassi mit Hunden und hilft auch sonst, wo es nötig ist. Sollte diese Hilfe benötigt werden, wenden sich Betroffene an die Mitarbeiter des Bürgertelefons. Hier kann kurzfristig Hilfe vermittelt werden.