Bauplanungsrechtlich
Das Bauplanungsrecht trifft Regelungen dazu, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf und welche Nutzungen zulässig sind. Maßgeblich ist unter anderem, wo das Baugrundstück liegt (z.B. im Geltungsbereich eines speziellen Baubauungsplans, im Innen- oder im Außenbereich).
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens wird von den unteren Bauaufsichtsbehörden bei der Stellung eines Bauantrages mitgeprüft. Sie kann aber auch durch Beantragung eines Vorbescheids vorher geklärt werden.
Bauordnungsrechtlich
Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich technischen Anforderungen an ein konkretes Bauvorhaben auf dem Grundstück und ist damit objektbezogen. Es regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die typischerweise von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen.
Die BauO LSA gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte, sowie für Grundstücke und andere Anlagen und Einrichtungen, an die Anforderungen gestellt werden. Sie ist jedoch u.a. nicht für Verkehrsanlagen des öffentlichen Verkehrs, der Bergaufsicht unterliegende Anlagen, Leitungen der öffentlichen Versorgung mit Gas, Wasser, Elektrizität, Abwasser, Fernmeldeanlagen anzuwenden.