Bekanntmachung über die Auslegung einer Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans für die Errichtung einer Inertstoffdeponie der Deponieklasse 0 „Am Steinberg“ Warnstedt - Timmenrode
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz, Umweltamt, Untere Abfallbehörde über die Auslegung einer Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans zum Antrag der Brenn- und Baustoffhandel GmbH Badeborn für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie DK 0 „Am Steinberg“
I.
Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Harz vom 12.03.2025 ist der Plan für die Errichtung und den Betrieb der Deponie DK0 „Am Steinberg“ am Standort Warnstedt - Timmenrode gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und den §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt worden. Vorhabenträgerin ist die Brenn- und Baustoffhandel GmbH Badeborn.
Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Harz ca. 4 km östlich der Stadt Blankenburg zwischen den Ortschaften Warnstedt (ca. 1,3 km südöstlich), Timmenrode (ca. 1,8 km südwestlich) und Westerhausen (ca. 1,5 km nordöstlich) auf folgenden Flurstücken:
Gemarkung Timmenrode, Flur 6, Flurstücke: 79, 81, 83, 84, 85, 86, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 145, 120/1, 120/2, 113/4, 113/5, 113/6, 113/7, 114/1, 114/2, 115/1, 115/2, 116/1, 116/2, 122/1, 122/2, 123/2, 126/1, 126/2, 127/1, 127/2, 130/1, 130/2, 132/1, 132/2, 135/1, 135/2, 137/1, 137/2, 138/1, 138/2, 141/1, 141/2, 143/1, 143/2, 146/1, 146/2, 150/4, 153, 82/2, Gemarkung Warnstedt, Flur 1, Flurstücke: 2, 1/1, 3/1, 6/1, 187/5, 215/1, 263/3, 373/4, 455/1, 456/1, 473/4, 474/4, 484/1, 485/1, 486/1, 539 Gemarkung Westerhausen, Flur 11, Flurstücke: 250, 251, 252, 253, 237/12, 237/16, 238/3
Die Ablagerungsfläche der Deponie der Deponieklasse 0 im Sinne der Deponieverordnung umfasst ca. 19,6 ha. Hinzu kommen kleinere Teilflächen von ca. 1,9 ha, die durch Ringwege, Zufahrt, Betriebseinrichtungen (Waage, Sozialgebäude) sowie wassertechnische Anlagen in Anspruch genommen werden. Das Volumen des Deponiekörpers beträgt 1,7 Mio. m³. Über einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren sollen auf 3 Deponieabschnitten insgesamt ca. ca. 2.830.000 Tonnen Inertabfälle eingelagert werden. Die maximale jährliche Ablagerungsmenge wird auf bis zu 200.000 Tonnen begrenzt. Die geplante Endhöhe ist mit 200 m NHN identisch zur nördlich angrenzenden rekultivierten Deponie Westerhausen angesetzt
II.
1. Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 07.05.2025 bis einschließlich 20.05.2025 bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur Einsichtnahme aus:
Stadt Thale
Rathaus, Zimmer 124 (EG), Rathausplatz 1, 06502 Thale
Mo, Mi, Do, 9:00-16:00, Di 9:00-18:00, Fr 9:00-12:00
Stadt Blankenburg (Harz)
Haus I, EG, Zimmer 101 (Bürgerbüro), Harzstraße 3, 38889 Blankenburg (Harz)
Mo, Di, Do, Fr 9:00-12:00, Mo 13:00-15:00, Di 15:00-18:00, Do 14:00-16:00, jeden 1. Samstag im Monat 9:00-12:00
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen auf der Internetseite des Landkreises Harz unter https://www.kreis-hz.de/de/amtliche- bekanntmachungen.html sowie auf dem UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden.
Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich (§ 27 a Abs. 1 VwVfG).
2. Sofern der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt wurde, gilt er mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 VwVfG). Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfrist.
3. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die wasserrechtliche Erlaubnis enthalten Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen und Bedingungen, welche unter anderem Deponiebau und -betrieb, Naturschutz, Wasserrecht, Immissionsschutz und Baurecht betreffen.
Halberstadt, den 20.03.2025
gez. Sinnecker Leiter Umweltamt