Presseinformationen 2025 | Aktuelles

Wieder Einbürgerungen im Landkreis Harz

Der Landkreis Harz setzt 2025 die Einbürgerung ausländischer Staatsbürger fort. Seit dem Jahresanfang erhielten 54 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft, das sind fast 50 Prozent der Gesamteinbürgerungen des Vorjahres; 2024 wurden 113 Personen eingebürgert.

2025 wurden bei drei Feierstunden sowie zwei Einzelterminen im Januar und Februar bisher 54 Menschen aus 24 Nationen eingebürgert. Die Antragsteller kamen überwiegend aus Syrien, Ägypten, Afghanistan, Russland, Brasilien, Weißrussland, der Ukraine oder Rumänien, dem Libanon, Jordanien, und der Slowakei. Weitere Herkunftsländer sind Albanien, Algerien, China, Indien, Irak, Kambodscha, Kenia, Kuba, Nigeria, Nepal, Pakistan, Tunesien, Ungarn oder Vietnam. 23 von ihnen waren Frauen und 25 Männer. Zudem wurden sechs Mädchen im Alter von 6 bis 15 Jahren eingebürgert. Die eingebürgerten Personen gehen Berufen in verschiedenen Branchen nach, die in unserer Region dringend benötigt werden. Die Kinder besuchen Kindergärten oder Schulen und werden im dortigen Lernumfeld auf ein Leben in Deutschland vorbereitet.

In einer Einzeleinbürgerung erhielt Wael Najiba Mitte Februar die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Syrer kam 2015 nach Deutschland und lebt nach Zwischenstationen heute in Wernigerode. Dort schloss der heute 30-Jährige vor zwei Jahren sein Informatik-Studium ab und arbeitet mittlerweile in der IT-Branche.

Bereits Ende März finden die nächsten drei feierlichen Einbürgerungsveranstaltungen beim Landkreis Harz mit rund 55 Antragstellern statt. Im Ordnungsamt des Landkreises Harz werden derzeit rund 200 laufende Verfahren bearbeitet. Im Durchschnitt gehen beim Landkreis Harz sieben Neuanträge pro Woche ein. „Die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein wichtiger Schritt für Sie, die dauerhaft in Deutschland leben möchten“, sagte Klaus Bendixen bei den Einbürgerungsveranstaltungen Mitte Februar. „Um eingebürgert zu werden, mussten Sie viele Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel ausreichende Deutschkenntnisse und finanzielle Unabhängigkeit nachweisen und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen“, so der Ordnungsamtsleiter beim Landkreis Harz. 

Mit der Einbürgerung sei der Erwerb einer Vielzahl von Rechten und Pflichten verbunden, um für ein neues gemeinsames Miteinander zum Wohle unseres Staates mit aller Kraft und viel Engagement beizutragen. „Sie sind bei der Bundestagswahl Erstwähler, nehmen Sie dieses Wahlrecht wahr“, so Bendixen. Mit der Einbürgerung verbunden sind zudem die freie Berufswahl, der Ausweisungs-​ und Auslieferungsschutz und der konsularische Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen im Ausland.

In dem anschließend abgegebenen Bekenntnis erklärten die neuen Kreisbürger feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte. Klaus Bendixen begrüßte – wie bereits Susann Arnhold-Wind vom Fachbereich Landrat auf der vorangegangenen Einbürgerungsveranstaltung – jeden einzelnen persönlich und überreichte neben der Einbürgerungsurkunde Blumen und jeweils ein Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Singen der Deutschen Nationalhymne und einem Gruppenfoto gingen die Feierstunden zu Ende.

Fotos: Landkreis Harz/Pressestelle

Bildunterschrift: Bei den beiden Einbürgerungsveranstaltungen am 20. Februar erhielten 14 Frauen, 15 Männer und zwei Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit.*

*Hinweis: Nicht alle neu Eingebürgerten möchten auf dem Foto öffentlich gezeigt werden. Deshalb sind nur diejenigen abgebildet, die mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.