Neuerung bei Jagdscheinverlängerung: Jäger werden um zeitnahe Antragstellung gebeten
Wer Besitzer eines Jagdscheines ist, muss eine entsprechende Zuverlässigkeitsprüfung durchlaufen. Diese übernimmt aufgrund einer Änderung im Waffen- und Jagdgesetz die Untere Jagdbehörde des Landkreises Harz. Dies hat zur Folge, dass die Jagdbehörde der Waffenbehörde die erforderlichen Personendaten übermitteln muss.
Dafür müssen Jäger einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung oder Neuerteilung an die Jagdbehörde senden. Erst nach erfolgter Antragstellung kann dann die geforderte Überprüfung der Zuverlässigkeit erfolgen. Diese dauert circa acht bis zehn Wochen, da mehrere Behörden und Register abgefragt werden. Die Jäger werden daher gebeten, ihre Anträge rechtzeitig – möglichst bis zum 31. Januar 2025 – bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Harz einzureichen. Dies kann per Post oder E-Mail erfolgen, die benötigten Anträge sind auf der Internetseite des Landkreis Harz zu finden.
Sobald die Ergebnisse der Abfrage bei der Unteren Jagdbehörde vorliegen, werden die Antragsteller kontaktiert, um einen Termin zur Jagdscheinverlängerung zu vereinbaren.
Hintergrund des neuen Prozederes ist eine Änderung des Waffen- und Jagdgesetzes vom 31. Oktober 2024 hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen.