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Landkreis Harz bestellt Beauftragte für Gemeinde Huy

Der Landkreis Harz hat Ute Haak mit der Wahrnehmung aller Aufgaben des Bürgermeisters der Gemeinde Huy beauftragt. Ihre Funktion als Beauftragte in der Funktion des Hauptverwaltungsbeamten gemäß § 149 KVG des Landes Sachsen-Anhalt beginnt am 1. März 2025. Ute Haak war von 2010 bis Anfang 2024 Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz.

Grund für diesen Schritt der Kommunalaufsicht beim Landkreis Harz ist die krankheitsbedingte Abwesenheit von Bürgermeister Maik Berger. „Mit diesem höchsten kommunalaufsichtlichen Mittel stellt der Landkreis Harz sicher, dass die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung der Gemeinde Huy aufrechterhalten werden kann“, erläutert Maren Simons von der Kommunalaufsicht beim Landkreis Harz. Zudem führe die Wahrnehmung der Aufgaben des Hauptverwaltungsbeamten durch die Beauftragte dazu, Missstände für die Verwaltung und Schäden von der Gemeinde Huy und deren Ortsteile Aderstedt, Anderbeck, Badersleben, Dedeleben, Dingelstedt am Huy, Eilenstedt, Eolsdorf, Huy-Neinstedt, Pabstorf, Schlanstedt und Volgelsdorf abzuwenden.

Der Landkreis Harz folgt mit der Bestellung von Ute Haak als Beauftragte einem Antrag des Gemeinderates. Dieser hatte in seiner Sitzung am 4. Februar einstimmig den Vorsitzenden des Gemeinderates Klaus Moetefindt beauftragt, einen Antrag auf Bestellung eines Beauftragten an den Landkreis Harz zu richten. Begründet wird dieser Antrag mit der Überlastung der beiden Stellvertreterinnen. Diese hatten seit August 2024 kommissarisch die Aufgaben des erkrankten Bürgermeisters Maik Berger zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung übernommen. Auf Dauer sei diese zusätzliche Arbeitsbelastung aber nicht zu vertreten, denn die Rückkehr des erkrankten Maik Berger in das Amt des Bürgermeisters sei derzeit nicht absehbar.

Der Landkreis Harz begründet in seiner Kommunalaufsichtlichen Verfügung vom 25. Februar 2025 die Bestellung von Ute Haak als Beauftragte damit, dass „ohne das Organ des Bürgermeisters die Verwaltung der Kommune in einem erheblichen Umfang nicht den Erfordernissen einer gesetzmäßigen Verwaltung entspricht“. Da die Befugnisse der Kommunalaufsichtsbehörde nicht ausreichen, um dauerhaft die gesetzmäßige Verwaltung der Gemeinde Huy aufrechtzuerhalten – deren Eingriffsmöglichkeiten ersetzen nicht in vollem Umfang die Aufgaben des Organs eines Hauptverwaltungsbeamten, sei nach Worten von Maren Simons die Bestellung einer Beauftragten notwendig und verhältnismäßig.