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Das „Gesundheitszeugnis“ gibt‘s jetzt online

Wer im Bereich Lebensmittelzubereitung und -verkauf oder in der Gastronomie tätig werden will, benötigt eine Bescheinigung nach §43 Infektionsschutzgesetz – das sogenannte Gesundheitszeugnis. Im Zuge der Digitalisierung beim Landkreis Harz bietet das Gesundheitsamt die dafür notwendige Infektionsschutzbelehrung jetzt auch online an. Bürger, die ein Gesundheitszeugnis benötigen, können die Belehrung bequem von zuhause aus absolvieren, bezahlen und die Bescheinigung direkt im Anschluss ausdrucken. Der neue Service macht eine der meist gefragtesten Dienstleistungen beim Harzer Gesundheitsamt damit noch einfacher nutzbar.

Während der Online-Belehrung werden Informationen über ansteckende Erkrankungen, Krankheitserreger und eventuelle Tätigkeitsverbote vermittelt. Zur Registrierung ist eine Identifikation via Bund-ID notwendig. Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 23 Euro ist über den Anbieter PayPal und per Kreditkarte möglich.
Die Online-Belehrung kann in deutscher, englischer, französischer, arabischer, türkischer, italienischer und russischer Sprache absolviert werden.

Hier geht's zur Online-Infektionsschutzbelehrung.

Die Präsenz-Belehrung an den Standorten in Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode wird ebenfalls weiterhin angeboten. Hierfür kann vorab ein Termin gebucht werden.

Alle Informationen sind hier zusammengefasst.

Hintergrund
Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürger bei ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet maximal drei Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren sie, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.