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Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen

Leistungsbeschreibung

Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden. Der Grundstückseigentümer oder andere Personen können Information über mögliche altlastverdächtige Flächen einholen. Dazu kann bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster gestellt werden. Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, empfiehlt es sich zur Beschleunigung des Verfahrens vorab eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers einzuholen. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.

Verfahrensablauf

Um zu erfahren, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet. Sie erhalten eine Mitteilung der Behörde darüber, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und - nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen - welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar. Spätere Änderungen können vorgenommen werden.

Voraussetzungen

Antrag: Name und Anschrift des Antragstellers sowie die genaue Bezeichnung mit Adresse und/ oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Grundstücks beifügen. Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, empfiehlt es sich dem Antrag eine Einwilligung des Grundstückseigentümers beizufügen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

-    Antrag
-    Ggf. weitere Anlagen wie Lageplan und Einwilligung des Grundstückeigentümers
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Rechtsbehelf

•    Widerspruch 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Antrag
•    Klage vor dem Verwaltungsgericht
 

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Bodenschutzbehörde (Landkreise oder kreisfreie Städte sowie in besonderen Fällen die Landesanstalt für Altlastenfreistellung [LAF])

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt