Wasserbuch

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register, in welches Wasserrechte (soweit sie nicht nur einem vorübergehenden Zweck dienen) eingetragen werden. Dieses umfasst Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen, Schutzgebiete sowie Duldungs- und Gestattungsverfügungen. Grundlagen für das Wasserbuch sind die § 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 103 Wassergesetz des Landes Sachsen- Anhalt (WG LSA).

Gemäß § 103 Abs. 5 WG LSA kann Jedermann auf eigene Kosten Auskunft aus dem Wasserbuch erhalten sowie einen beglaubigten Auszug aus dem Wasserbuch fordern (soweit diese keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten).

Ihre Ansprechpartner:

Frau Kretzschmar                    

Telefon: 03941 5970-5704
E-Mail: Bitte schreiben Sie uns eine Mail. Vielen Dank!

Frau Janeck                              

Telefon: 03941 5970-5711
E-Mail: Bitte schreiben Sie uns eine Mail. Vielen Dank!

Frau Künzel                              

Telefon: 03941 5970-5724
E-Mail: Bitte schreiben Sie uns eine Mail. Vielen Dank!