Der Landkreis Harz hebt 2G-Plus-Rechtsverordnung auf

Nachdem sich im Landkreis Harz seit Jahresbeginn die 7-Tage-Inzidenz im Bereich um 200 eingependelt hat und heute ein Inzidenzwert von 191,5 ausgewiesen wird, hebt der Landkreis Harz seine oben genannte Verordnung mit Wirkung zum 20. Januar 2022 auf.

Damit wird insbesondere für eine Reihe von Angeboten das 2G-Plus-Zugangsmodell durch das 2G-Zugangsmodell der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ersetzt. Dies gilt zum Beispiel für den  Zugang zu Beherbergungsbetrieben und zu Gaststätten.

Der Landkreis Harz hatte die Regelungen im November 2021 eingeführt, da er im Vergleich zu anderen Landkreisen im Land Sachsen-Anhalt ein deutlich stärkeres Infektionsgeschehen hatte, welches das Gesundheitssystem im Landkreis zu überlasten drohte. Die Lage, welche sich auf einem immer noch hohen Niveau stabilisiert hat, rechtfertigt derzeit aber keine besonderen Verschärfungen ausschließlich für den Landkreis Harz. Selbstverständlich sind die Regelungen der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt weiterhin anzuwenden.

Im Hinblick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante im übrigen Bundesgebiet wird die Lage jedoch weiterhin genau beobachtet, um notfalls schnell zu handeln. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass bei Bedarf neue Regelungen durch den Landkreis Harz erlassen werden.